Kleingärtnerverein Nürnberg e.V.       

 

E-Mail vom Landesverband

Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Umweltschutz und Hygiene sind mit dem Einbau von zertifizierten Abwassersammelbehältern seit 2012 auch in unseren Kleingärten angekommen. Mit Beschluss der Delegiertenversammlung tragen die Vereinsvorstände die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Entsorgung auf städtischen Flächen. 

Die Ergänzungsvereinbarung zum Generalpachtvertrag des Landesverbandes und der dazugehörige Nachtrag zum Verwaltungsabkommen wurden mit nachfolgendem Wortlaut unterzeichnet:

Auf Kleingartengrundstücken, auf denen Wasser bezogen wird und auf denen sich in den Gebäuden an die Wasserversorgung angeschlossenen Anlagen oder Geräte befinden, deren regelmäßige Benutzung einen nicht unerheblichen Anfall von Abwasser erwarten lässt ist das Abwasser in unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichteten Abwassersammelbehälter zu sammeln und zertifizierten Entsorgungsbetrieben zu überlassen.

Verstößt der Verein vorsätzliche oder grob fahrlässig in erheblicher Weise gegen die o. g. Verpflichtungen, kann er für jeden einzelnen Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe  (10.000€) herangezogen werden 

Der Verein ist weiterhin vertraglich verpflichtet, diese Vorgaben durch Umsetzung eines geeigneten Kontrollsystems zu gewährleisten und auf Verlangen der Verpächterin nachzuweisen. 

Nicht ordnungsgemäß erstellte Abwassersammelbehälter sind innerhalb einer zu benennenden Frist anzupassen oder zu beseitigen.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) ist bereits im Jahr 2019 an den Landesverband herangetreten, weil die seit 2012 bestehende vertragliche Regelung durch die einzelnen Vereine sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Deshalb wird die Behörde das Vorkommen von Abwassersammelgruben in unseren Vereinen zukünftig durch gezielte Fragestellungen weiter überprüfen. 

Für die vertraglich vereinbarte Entsorgung dürfen ausschließlich zertifizierte Abwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1500 l bis höchstens 3000 l eingebaut werden. Jede andere Form der Entsorgung in dichte oder undichte Gruben anderer Bauarten wie z. B. eingegrabene Fässer, Betonringe oder gemauerte Gruben ist untersagt. Die hier verbauten illegalen Gruben müssen entweder zurückgebaut oder durch den Einbau eines zertifizierten Abwasserbehälters angepasst werden.

Deshalb haben wir unsere Schätzer bereits informiert, dass jede vorgefundene Ableitung ins Erdreich mit der Vermutung einer illegalen Grube gleichzusetzen ist, wenn der Pächter keine zertifizierte Grube nachweisen kann. Die Schätzer werden die Entsorgung der illegalen Gruben ab sofort mittels Pauschalen, wie in der anliegenden Beschreibung dargestellt, in den Mängelabzügen eintragen. 

Abwassersammelbehälter

Wir hatten vor ein paar Wochen einen Termin bei „Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,

Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau“ Abteilung Abwasser.

Dort wurde uns ganz klar mit auf den Weg gegeben, dass die Vereine/Vorstände in die Verantwortung genommen werden, wenn es um das Thema Abwasser geht. Wer erwischt wird, dass er sein Abwasser nicht in einem monolithischen Behälter entsorgt, muss mit sehr hohen Geldstrafen rechnen. 

Generell ist fließendes Wasser (Leitungswasser) in unseren Gartenhäusern und Nebengebäuden verboten. Erlaubt ist nur eine Wasserentnahme die außerhalb der genannten Gebäude benutzt werden kann.

Die Bremer Kommune hat als Gesetzgeber mit §6a Entwässerungsortsgesetz die Voraussetzungen und Bedingungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geschaffen. 

Abwassersammelbehälter in Kleingartengebieten anzeigen

Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt und das Grundstück nicht an einen Kanal angeschlossen ist, müssen Sie einen Abwasserbehälter installieren und diesen bei der Behörde schriftlich anzeigen.

Basisinformationen:

In einem Kleingarten oder auf einem Grundstück eines Wochenend- oder Ferienhausgebietes, in dem Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wird, ist der Nutzungsberechtigte des Grundstücks zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da die Grundstücke meist nicht der Kanalanschlusspflicht unterliegen, muss das Abwasser in einem Abwassersammelbehälter gesammelt und von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb abgeholt werden. Die regelmäßige Entleerung ist jeweils rechtzeitig zu veranlassen.

Zugelassen als Abwassersammelbehälter sind ausschließlich dichte monolithische Behälter. (Sickergruben sind nicht mehr erlaubt) Der Behälter muss so bemessen sein, dass er das Abwasser eines Monats aufnehmen kann. Die Mindestgröße pro Grundstück beträgt eineinhalb Kubikmeter, die Maximale Größe beträgt 3 Kubikmeter.   

Jeder der in den letzten Jahren einen neueren Pachtvertrag unterschrieben hat, musste auch diese Erklärung unterschreiben:

Verpflichtungserklärung zur Abwasserbeseitigung in Kleingärten. (Wer hat sich bisher daran gehalten??)

Hier haben wir für euch ein paar Links hinterlegen, wo ihr euch über das Thema informieren könnt und wo ihr erfahrt was nötig ist, um einen solchen Tank verbauen zu können.

https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.323102.de 

https://gartenfreundebremen.de/service/abwasserbeseitigung/ 

Ich habe mir nun selber auch einen solchen Tank verbaut. (Mit gutem Beispiel voran - Leider musste ich die Grube komplett per Hand ausheben) Den Tank selber habe ich auf dieser Seite gefunden: https://www.graf-online.de/abwasser/sammelgruben.html

Ich habe mich für den Sammeltank Stabilus 3000 L entschieden. Wer sich nun auch einen solchen Abwassertank verbauen will, kann sich mit mir (Mail) in Verbindung setzen. (Ich habe dort einen Ansprechpartner „Preis“) 

Anbei auch ein paar Bilder von meinem Tank.

  • abwassertank
  • abwassertank2
  • abwassertank3
  • abwassertank1

 

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