Kleingärtnerverein Nürnberg e.V.       

 

 Informationen des Kleingärtnervereins Nürnberg e.V.


Umwandlung in Wochenendgebiete betrifft uns nicht

 

Die Bremer Grünen beunruhigen die Gartenfreunde. Mit einer Senatsanfrage möchte die Bürgerschaftsfraktion ausloten, welche Möglichkeiten es gibt, Kleingärten in Wochenendgebiete umzuwandeln.
In Wochenendgebieten gibt es weniger Regeln. Die Nutzer dort müssen, anders als wir Kleingärtner, kein Obst- und Gemüse anbauen. Ein Wochenendnutzer darf seine Parzelle frei gestalten. Aber ihm fehlt auch der Kündigungsschutz eines Kleingärtners. Mit dem neuen Status verlieren umgewandelte Gebiete zudem ihre gesetzlich gedeckelte Pachthöhe. Es wird also teurer.

 

Unsere Kleingärten bleiben
Die Antwort des Senats fällt ernüchternd aus. Für bewohnte Siedlungsgebiete, etwa die Grundstücke bei „Min Land“ in Bremen-Walle, könnte ein geänderter Status als Wochenendgebiet in Frage kommen. Für die genutzten Kleingärten des Landesverbandes nicht! Unsere Pachtverträge mit der Stadt sehen ausschließlich die kleingärtnerische Nutzung vor. Daher ändert sich für die knapp 17.000 im Landesverband organisierten Bremer Gartenfreunde glücklicherweise nichts.

 

Wem nutzen Wochenendgebiete?
Teils bewohnte Eigenlandgebiete, wie „Min Land“, als Kleingärten zu bezeichnen ist irreführend. Planungsrechtlich sind diese Flächen das zwar; sie werden jedoch hauptsächlich zum Wohnen oder zur Erholung, und damit völlig gegenläufig zu Kleingärten, genutzt.
Die Interessen von Bewohnern und Kleingärtnern unterscheiden sich. Bewohner wollen ihren Wohnstatus anerkannt wissen und die Werte ihrer Häuser sichern. Für das Kleingartenwesen sind Pachtzinshöhe und Kündigungsschutz die wichtigsten Interessen. Für unsere Kleingärten birgt eine bauplanungsrechtliche Statusänderung daher große Gefahr.

Hinweise zur Gartennutzung 

Folgende wichtige Hinweise sollten Kleingärtner unbedingt beachten:   

- Namensschild und Wegenummer -  die Wege der Gärten in den Kleingartenanlagen müssen gekennzeichnet sein. Am Eingang der Gärten sind Schilder mit der zugeteilten Kleingartennummer, sowie mit Vor- und Zunamen der Pächter deutlich sichtbar anzubringen. Bei Nichtbeachtung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 Bremisches Ortsgesetz, ein Bußgeld ist möglich. (Denkt auch daran das man euch im Notfall auch schneller finden kann) Rechtliches

- Hecken schmal und kurz halten.   

- Schätzung beachten und evtl. Mängel beseitigen.   

- Die Gräben sauber halten und pflegen.   

- Bäume nicht in die Stromleitungen wachsen lassen.

Gemeinschaftsdienste

Warum muss ich Gemeinschaftsarbeit leisten?

Eine der wichtigsten und in jeder Satzung herausgestellten Pflichten ist es, dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder ist es möglich, die Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Anlage in der Öffentlichkeit in einem ordentlichen Zustand darstellen kann.

Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.

Eine gepflegte Anlage ist das Aushängeschild unseres Vereins. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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